Mahnung erhalten – was tun?
Eine Mahnung wirkt bedrohlich, ist aber zunächst nur eine Zahlungserinnerung – kein Gericht. Wichtig ist, sie nicht zu ignorieren und sie vom gerichtlichen Mahnbescheid zu unterscheiden, der ganz eigene, kurze Fristen auslöst.
Eine private Mahnung (vom Unternehmen oder Inkasso) ist kein Gerichtsverfahren. Der gerichtliche Mahnbescheid kommt auf einem gelben Formular vom Amtsgericht und hat eine Frist von in der Regel zwei Wochen für den Widerspruch. Beides nicht verwechseln.
Mahnung ist nicht gleich Mahnbescheid
Der wichtigste Unterschied vorweg:
- Private Mahnung. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung des Gläubigers oder eines beauftragten Inkassobüros. Sie ist formfrei, kann mehrfach kommen und setzt keine gesetzliche Frist in Gang, die man „verpassen" kann. Trotzdem sollte man reagieren.
- Gerichtlicher Mahnbescheid. Ein amtliches Schreiben des Amtsgerichts, meist auf einem gelben Vordruck. Ab Zustellung läuft eine kurze Frist von in der Regel zwei Wochen, um Widerspruch einzulegen. Reagiert man nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.
Kommt bei dir ein solches gelbes Formular an, gilt: nicht abwarten. Ausführlich dazu im Ratgeber zum Mahnbescheid.
Was bedeutet Verzug?
In Verzug gerät man in der Regel, wenn eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt wird – bei Verbrauchern häufig auch dann, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf die Folgen des Verzugs nach spätestens 30 Tagen hingewiesen wurde. Im Verzug kann der Gläubiger üblicherweise Verzugszinsen und den Ersatz notwendiger Kosten verlangen. Pauschale Mahngebühren müssen angemessen bleiben – überhöhte oder unklare Posten darf man hinterfragen.
In 4 Schritten reagieren
- Forderung prüfen. Stimmt die Rechnung? Wurde vielleicht schon gezahlt? Sind Betrag, Datum und Leistung nachvollziehbar?
- Berechtigt: zeitnah zahlen. Ist die Forderung korrekt, zahle möglichst rasch, um weitere Kosten zu vermeiden. Bei Engpässen kann man um Ratenzahlung bitten.
- Unberechtigt: schriftlich widersprechen. Der Forderung sachlich und schriftlich widersprechen und den Grund nennen. Nachweis der Absendung aufbewahren.
- Gelbes Formular sofort ernst nehmen. Ist es ein gerichtlicher Mahnbescheid, läuft die kurze Widerspruchsfrist – hier zählt jeder Tag.
Post vom Inkassobüro
Oft schreibt nicht der ursprüngliche Gläubiger, sondern ein beauftragtes Inkassobüro. Auch das ist noch kein Gericht. Bei einem Inkasso-Schreiben lohnt ein genauer Blick auf die einzelnen Posten: Zur ursprünglichen Forderung dürfen in der Regel nur Kosten hinzukommen, die durch den Verzug tatsächlich veranlasst und angemessen sind. Unklare Pauschalen, doppelt berechnete Gebühren oder eine Forderung, die man nicht zuordnen kann, sollte man ausdrücklich hinterfragen. Seriöse Inkassoschreiben nennen den ursprünglichen Gläubiger, den Grund der Forderung und eine nachvollziehbare Aufschlüsselung. Fehlt das, ist Vorsicht angebracht – im Zweifel hilft eine Verbraucher- oder Schuldnerberatung weiter, bevor man zahlt.
Häufige Fragen
Ist eine Mahnung dasselbe wie ein Mahnbescheid?
Muss ich sofort zahlen?
Welche Kosten sind erlaubt?
Was, wenn ich eine Mahnung ignoriere?
Rechnungen und Fristen an einem Ort
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