Vollstreckungsankündigung erhalten – was tun?
Eine Vollstreckungsankündigung ist die letzte Warnung, bevor eine Forderung zwangsweise eingetrieben wird. Die Frist ist meist sehr kurz. Hier steht, was der Brief bedeutet, wie viel Zeit du hast und wie du sofort richtig reagierst.
Die Vollstreckungsankündigung ist die letzte Warnung vor der Zwangsvollstreckung. Die genannte Frist ist meist eine kurze Zahlungsfrist (oft nur wenige Tage), keine Widerspruchsfrist. Nicht ignorieren – zahlen, klären oder eine Ratenzahlung anfragen.
Was bedeutet dieser Brief?
Wenn eine Forderung trotz Mahnung offen bleibt und ein Vollstreckungstitel vorliegt (z. B. ein Vollstreckungsbescheid, ein Leistungsbescheid einer Behörde oder ein Urteil), darf der Gläubiger die Forderung zwangsweise durchsetzen. Die Vollstreckungsankündigung sagt dir: Der nächste Schritt ist die Zwangsvollstreckung – etwa eine Kontopfändung, eine Lohnpfändung oder der Besuch eines Gerichtsvollziehers. Sie gibt dir eine letzte Gelegenheit, das noch abzuwenden.
Welche Frist gilt?
Anders als bei Widerspruch oder Einspruch ist die Frist hier meist keine Rechtsbehelfsfrist, sondern eine letzte Zahlungsfrist – häufig nur wenige Tage bis zu dem im Brief genannten Termin. Das genaue Datum steht im Schreiben. Weil danach die Vollstreckung beginnen kann, gilt: sofort handeln.
In 5 Schritten richtig reagieren
- Ruhe bewahren und Brief genau lesen. Wer ist der Gläubiger, um welche Forderung geht es, welcher Betrag und welches Datum sind genannt?
- Forderung prüfen. Ist sie berechtigt? Schon bezahlt? Verjährt? Kennst du den zugrunde liegenden Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Leistungsbescheid)?
- Bei berechtigter Forderung: fristgerecht zahlen. Mit dem im Brief genannten Verwendungszweck/Aktenzeichen und rechtzeitig, damit die Zahlung ankommt.
- Wenn du nicht zahlen kannst: sofort Kontakt aufnehmen. Frage aktiv nach Ratenzahlung oder Stundung, bevor die Vollstreckung startet.
- Bei Zweifeln an der Forderung: Nachweise sichern. Zahlungsbelege heraussuchen, widersprechen bzw. gegen den zugrunde liegenden Titel vorgehen und ggf. Beratung einholen.
Typische Fehler
- Den Brief liegen lassen – die kurze Frist verstreicht und die Pfändung beginnt.
- Annehmen, man könne wie beim Bescheid noch „einen Monat Widerspruch" einlegen – hier läuft meist nur eine kurze Zahlungsfrist.
- Nicht nach Ratenzahlung fragen, obwohl das oft möglich ist.
- Eine bereits bezahlte oder verjährte Forderung nicht mit Belegen bestreiten.
Häufige Fragen
Ist das schon die Pfändung?
Wie viel Zeit habe ich?
Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?
Was, wenn die Forderung falsch ist?
Kurze Fristen nicht verpassen
Fotografiere die Vollstreckungsankündigung – Mein Büro erkennt Absender, Betrag und den genannten Zahlungstermin und zählt die knappen Tage für dich herunter.
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