Ratgeber

Brief vom Finanzamt erhalten: Was tun?

Ein Umschlag vom Finanzamt sorgt oft für ein flaues Gefühl. Meistens ist es Routine – aber manchmal läuft eine Frist. Hier steht, welche Arten von Post es gibt, woran du sie erkennst und wie du ruhig und richtig reagierst.

Das Wichtigste zuerst

Beim Finanzamt heißt der Rechtsbehelf Einspruch (nicht Widerspruch). Bei einem Steuerbescheid beträgt die Frist in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Der genaue Termin steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.

Zuerst: Was ist das für ein Brief?

Nicht jede Post vom Finanzamt ist ein Bescheid. Die häufigsten Arten:

Welche Frist gilt?

Bei einem Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid beträgt die Einspruchsfrist in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Kommt der Bescheid mit einfacher Post, gilt er üblicherweise am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Bei Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen gilt dagegen das im Brief genannte Datum.

Frist ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im konkreten Bescheid. Bitte das Fristdatum immer selbst prüfen. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist in der Regel auf ein Jahr.

In 5 Schritten richtig reagieren

  1. Art des Briefs bestimmen. Bescheid, Aufforderung oder Erinnerung? Danach richtet sich, ob eine Einspruchs- oder eine Antwortfrist läuft.
  2. Rechtsbehelfsbelehrung lesen. Sie steht meist ganz am Ende und nennt den richtigen Rechtsbehelf (beim Finanzamt: Einspruch), die Frist und die zuständige Stelle.
  3. Angaben abgleichen. Bei einem Steuerbescheid die festgesetzten Beträge mit der eigenen Erklärung vergleichen. Abweichungen sind der häufigste Grund für einen Einspruch.
  4. Fristwahrend Einspruch einlegen. Schriftlich an das im Bescheid genannte Finanzamt, mit Steuernummer und dem Satz, dass du Einspruch einlegst. Die ausführliche Begründung darf später nachgereicht werden.
  5. Nachweis sichern. Rechtzeitig absenden und den Sendebeleg aufbewahren.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei komplexen oder existenziellen Fällen wende dich an einen Steuerberater, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Häufige Fragen

Widerspruch oder Einspruch beim Finanzamt?
Gegen Bescheide des Finanzamts ist der Einspruch der richtige Rechtsbehelf, nicht der Widerspruch. Was zulässig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Bei einem Steuerbescheid in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Andere Post kann eigene, oft kürzere Fristen nennen.
Muss ich auf jeden Brief reagieren?
In der Regel ja – zumindest die Frist prüfen. Wer eine Frist verstreichen lässt, riskiert einen bestandskräftigen Bescheid oder eine Schätzung.
Kann ich die Einspruchsfrist verlängern?
Die Frist selbst in der Regel nicht. Du kannst aber fristwahrend Einspruch einlegen und die Begründung später nachreichen.

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