Brief vom Finanzamt erhalten: Was tun?
Ein Umschlag vom Finanzamt sorgt oft für ein flaues Gefühl. Meistens ist es Routine – aber manchmal läuft eine Frist. Hier steht, welche Arten von Post es gibt, woran du sie erkennst und wie du ruhig und richtig reagierst.
Beim Finanzamt heißt der Rechtsbehelf Einspruch (nicht Widerspruch). Bei einem Steuerbescheid beträgt die Frist in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Der genaue Termin steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.
Zuerst: Was ist das für ein Brief?
Nicht jede Post vom Finanzamt ist ein Bescheid. Die häufigsten Arten:
- Steuerbescheid. Das Finanzamt setzt die Steuer fest – etwa Einkommensteuer. Er enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung und eine Einspruchsfrist. Ergibt sich eine Nachzahlung, steht darin auch das Zahlungsziel.
- Vorauszahlungsbescheid. Legt künftige vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Auch hier gibt es eine Frist für den Einspruch.
- Anforderung von Unterlagen oder Erklärungen. Das Finanzamt bittet um Belege, eine Steuererklärung oder Erläuterungen. Solche Schreiben nennen häufig ein konkretes Datum, bis wann geantwortet werden soll.
- Erinnerung oder Mahnung. Eine fällige Zahlung oder eine ausstehende Erklärung wird angemahnt – oft verbunden mit einem Säumnis- oder Verspätungszuschlag.
- Schätzungsbescheid. Wurde keine Erklärung abgegeben, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Auch dagegen ist der Einspruch möglich – meist binnen eines Monats.
- Prüfungsanordnung oder Nachfrage. Ankündigung einer Prüfung oder Rückfrage zu einzelnen Positionen.
Welche Frist gilt?
Bei einem Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid beträgt die Einspruchsfrist in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Kommt der Bescheid mit einfacher Post, gilt er üblicherweise am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Bei Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen gilt dagegen das im Brief genannte Datum.
In 5 Schritten richtig reagieren
- Art des Briefs bestimmen. Bescheid, Aufforderung oder Erinnerung? Danach richtet sich, ob eine Einspruchs- oder eine Antwortfrist läuft.
- Rechtsbehelfsbelehrung lesen. Sie steht meist ganz am Ende und nennt den richtigen Rechtsbehelf (beim Finanzamt: Einspruch), die Frist und die zuständige Stelle.
- Angaben abgleichen. Bei einem Steuerbescheid die festgesetzten Beträge mit der eigenen Erklärung vergleichen. Abweichungen sind der häufigste Grund für einen Einspruch.
- Fristwahrend Einspruch einlegen. Schriftlich an das im Bescheid genannte Finanzamt, mit Steuernummer und dem Satz, dass du Einspruch einlegst. Die ausführliche Begründung darf später nachgereicht werden.
- Nachweis sichern. Rechtzeitig absenden und den Sendebeleg aufbewahren.
Häufige Fragen
Widerspruch oder Einspruch beim Finanzamt?
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Muss ich auf jeden Brief reagieren?
Kann ich die Einspruchsfrist verlängern?
Fristen automatisch im Blick
Fotografiere den Bescheid – Mein Büro erkennt Absender, Betrag und Frist, zählt die Tage herunter und formuliert auf Wunsch ein Antwortschreiben vor.
Kostenlos starten