Elterngeld-Bescheid prüfen: Höhe, Bezugsmonate & Widerspruch
Der Bescheid der Elterngeldstelle entscheidet über mehrere Tausend Euro – doch die Berechnung ist selten auf den ersten Blick nachvollziehbar. Hier steht, wie sich die Höhe zusammensetzt, was Bezugsmonate und ElterngeldPlus bedeuten und wie du reagierst, wenn der Betrag zu niedrig erscheint.
Gegen einen Elterngeld-Bescheid legt man Widerspruch ein, in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. Prüfe vor allem das zugrunde gelegte Netto und den Bemessungszeitraum – dort entstehen die meisten Fehler. Der genaue Rechtsbehelf steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Was der Elterngeld-Bescheid aussagt
Der Bescheid nennt für jeden bewilligten Lebensmonat des Kindes einen Betrag und die Bezugsart (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus). Das Basiselterngeld ersetzt in der Regel rund 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. ElterngeldPlus verteilt den Anspruch auf mehr Monate mit jeweils geringerem Betrag und passt gut zu einer Teilzeittätigkeit. Zusätzlich kann ein Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag ausgewiesen sein.
Elterngeld-Bescheid in 5 Schritten prüfen
- Bemessungszeitraum kontrollieren. Welche zwölf Monate vor der Geburt hat die Stelle angesetzt? Bei Selbstständigen ist es häufig das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Ein falscher Zeitraum verzerrt die ganze Rechnung.
- Zugrunde gelegtes Netto prüfen. Vergleiche das im Bescheid genannte Einkommen mit deinen Gehaltsabrechnungen. Mutterschaftsgeld, Boni und Steuerklasse können die Bemessung beeinflussen.
- Bezugsmonate abgleichen. Stimmen Anzahl und Verteilung der Monate mit deinem Antrag überein? Prüfe, ob Basis- und Plus-Monate richtig zugeordnet sind.
- Zuschläge suchen. Ist ein Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag berücksichtigt, wenn er dir zusteht?
- Vorläufig oder endgültig? Gerade bei erwartetem Einkommen während des Bezugs ergeht der Bescheid oft vorläufig – dann folgt später eine endgültige Festsetzung, die zu einer Nachzahlung oder Rückforderung führen kann.
Welche Frist gilt für den Widerspruch?
Die Widerspruchsfrist beträgt üblicherweise einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei einem per Post versandten Bescheid gilt er nach der Bekanntgabefiktion einige Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Widerspruch richtig einlegen
- An die richtige Stelle. Der Widerspruch geht an die Elterngeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – Adresse und Aktenzeichen stehen oben auf dem Bescheid.
- Schriftlich und eindeutig. Ein kurzer Satz genügt zur Fristwahrung: dass du gegen den Bescheid vom [Datum] Widerspruch einlegst. Die Begründung darfst du nachreichen.
- Belege beilegen. Gerade bei Streit ums Netto helfen Gehaltsabrechnungen, der Steuerbescheid oder Nachweise über Mutterschaftsgeld.
- Fristwahrung sichern. Rechtzeitig absenden und den Nachweis aufbewahren.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?
Wie hoch ist das Elterngeld?
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Warum steht „vorläufig" auf meinem Bescheid?
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