Ratgeber

Bußgeldbescheid: Einspruch einlegen

Ein Bußgeldbescheid setzt eine Geldbuße fest – und startet eine kurze Frist. Hier steht, wie viel Zeit du hast, worauf du beim Prüfen achtest und wie du fristgerecht Einspruch einlegst.

Das Wichtigste zuerst

Gegen einen Bußgeldbescheid legst du Einspruch ein – in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Der genaue Weg steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Erst der Anhörungsbogen, dann der Bescheid

Bei vielen Ordnungswidrigkeiten kommt zuerst ein Anhörungsbogen – dort kannst du dich äußern, eine Einspruchsfrist läuft aber noch nicht. Erst der spätere Bußgeldbescheid setzt die Geldbuße fest und startet die zweiwöchige Frist. Prüfe also genau, welches Schreiben vor dir liegt.

Welche Frist gilt?

Für den Einspruch hast du in der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Entscheidend ist das Zustelldatum auf dem Umschlag. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Frist ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Bitte das Zustelldatum und das Fristende immer selbst prüfen und den Umschlag aufbewahren.

In 4 Schritten reagieren

  1. Bescheid prüfen. Stimmen Vorwurf, Ort, Zeit und die Angaben zur Person? Sind Betrag, mögliche Punkte oder ein Fahrverbot nachvollziehbar?
  2. Frist notieren. Zwei Wochen ab Zustellung – der Einspruch muss innerhalb dieser Zeit bei der Behörde eingehen, nicht erst abgeschickt sein.
  3. Einspruch einlegen. Schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde, mit Aktenzeichen. Zur Fristwahrung reicht die Erklärung, dass du Einspruch einlegst; die Begründung darf später folgen. Der Einspruch kann auch auf einzelne Punkte beschränkt werden.
  4. Weiteres Verfahren. Hilft die Behörde nicht ab, geht die Sache in der Regel über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei drohendem Fahrverbot, Punkten oder hohen Bußgeldern kann sich anwaltlicher Rat lohnen – gerade weil ein Einspruch das Verfahren auch verteuern kann.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Einspruch?
In der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Muss ich sofort begründen?
Nein. Zur Fristwahrung reicht der Einspruch ohne Begründung; die Begründung kann später folgen, etwa nach Akteneinsicht.
Kann ich nur gegen die Höhe Einspruch einlegen?
Ja, der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden, zum Beispiel nur auf die Höhe der Geldbuße oder ein Fahrverbot.
Was, wenn ich die Frist verpasse?
Dann wird der Bußgeldbescheid in der Regel rechtskräftig und vollstreckbar. War die Versäumnis unverschuldet, kann unter Umständen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden – am besten zeitnah und mit rechtlicher Unterstützung.

Zwei Wochen sind schnell vorbei

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